
In beiden Fällen müssen die Personaldaten der
anwesenden Gäste, die die Vorschriften des Campingplatzes
beachten müssen, der Direktion analytisch mitgeteilt
werden.

Für eine bessere Zusammenarbeit bitten wir darum,
immer mit demselben Verantwortlichen sprechen zu können,
sowohl für die Aufsetzung des Kollaborationsvertrages,
als auch für die Begleichung und die Bezahlung der
Löhne und die Mitteilung von Ankünften od. Abreisen.